Studiengänge und Module
Auf dieser Seite können Sie sich über inhaltliche und strukturelle Aspekte der modularisierten Studiengänge informieren. Die Darstellung ist leserfreundlich, ersetzt aber nicht die offiziellen und rechtlich verbindlichen Angebote der WWU. Auf der Startseite dieses Internetauftritts und am Philosophischen Seminar finden Sie meine Sprechstunden. [Den Leitfaden "Studium der Philosophie" finden Sie hier unter "Informationen zum Studium".]
Hinweis
Schauen Sie sich bitte unten die grün gekennzeichneten Module und Modulelemente an.
Die Philosophie David Humes (Gruppe 1: 084643, Gruppe 2: 084608)
Studiengänge
82_128_12
[WiSe 12/13 bis SoSe 20]
1-Fach Bachelor Physik, WP Philosophie (PO 12)Studierende des 1-Fach Bachelors Physik können Philosophie als Nebenfach wählen. Infobroschüre S. 91-92. Es existiert eine POS-Abbildung.
Studierende des Bachelor-Studiengangs der Physik können Philosophie als Nebenfach wählen. Im Modul Philosophie für Physiker werden Veranstaltungen zur Erkenntnistheorie, Metaphysik und Wissenschaftstheorie angeboten. Es werden zu den verschiedenen Modulteilen z. T. verschiedene Veranstaltungen angeboten, unter denen die Studierenden wählen. Die Vorlesung M1 wird in der Regel im Sommersemester angeboten, die Vorlesung M2 im Winterse-mester. Veranstaltungen zu W1, M3, M4 und W2 werden in jedem Semester angeboten. Das Modul erstreckt sich über ein Studienjahr, wobei es den Studierenden im Rahmen des Veranstaltungsangebots freisteht, das Modul über einen längeren Zeitraum zu strecken oder Leistungen vorrangig auf ein Semester zu konzentrieren. Die Veranstaltungen im Nebenfach Philosophie werden über QIS-POS an-gemeldet und verwaltet.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
M1, M2, W1: Eine mdl. Prüfung von 10 Min. Dauer oder ein Essay/Präparationen im Umfang von 5-6 Seiten sind äquivalent. Die Form der Studienleistung wird vom Prüfer bestimmt. Modulprüfung (W2): Hausarbeit/Essay/ Aufgabenportfolio im Umfang von 15 Seiten. Oder eine mündliche Prüfung im Umfang von 15 Minuten. Aufgrund von spezifischen Anforderungen an die Seminarkonzeption kann grundsätzlich auch eine Klausur von 90 Min. geschrieben werden. Die Prüfungsform wird vom Prüfer bestimmt.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
Studierende wählen zwei Seminare aus den Modulteilen M3, M4, W3 und W4 (Seminare ohne Modulprüfung) in beliebiger Kombination. Verpflichtend ist die Teilnahme (TN). Studienleistungen (StL) sind nicht vorgesehen.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.